Finanzbuchhaltung
Laufende Verbuchung aller Geschäftsfälle, Kontenabstimmung und Zwischenabschlüsse nach Bedarf.
Rechnungswesen für den Raum Zürich
Laufende Buchhaltung, Lohn und MWST ausgelagert – damit Ihre Zahlen stimmen, bevor jemand danach fragt.
Buchhaltung
Die Buchhaltung ist selten das Lieblingsthema von Unternehmerinnen und Unternehmern – und genau deshalb bleibt sie liegen. Wir übernehmen sie vollständig oder in Teilen und liefern Ihnen Zahlen, auf die Sie Entscheidungen stützen können.
Wir führen Finanz-, Debitoren-, Kreditoren-, Lohn- und Betriebsbuchhaltungen für alle Rechtsformen und Branchen. Dazu gehören die MWST-Abrechnung, das Mahnwesen und – wenn gewünscht – die Vorbereitung des Zahlungsverkehrs.
Am Jahresende steht der Abschluss: Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Kontennachweise, sauber dokumentiert und prüfbar. Unterjährig erhalten Sie Auswertungen im vereinbarten Rhythmus, damit Sie nicht erst im Frühling erfahren, wie das Vorjahr gelaufen ist.
Umfang
Vom einzelnen Teilbereich bis zum kompletten Rechnungswesen.
Laufende Verbuchung aller Geschäftsfälle, Kontenabstimmung und Zwischenabschlüsse nach Bedarf.
Rechnungsstellung, Zahlungseingänge, Mahnwesen bis zur Betreibung sowie Kreditorenfreigaben.
Monatliche Lohnläufe, Lohnausweise, AHV-, SUVA-, BVG- und Quellensteuerabrechnungen.
Quartals- oder Semesterabrechnung, Saldo- oder effektive Methode, Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung.
Abschluss nach OR inklusive Anhang, Nachweisen und Unterlagen für die Revision.
Einrichtung und Betreuung von bexio und Infonixa inklusive digitalem Belegfluss und Schnittstellen.
Ablauf
Wir sehen uns Kontenplan, Belegvolumen, Software und bestehende Abläufe an.
Digitaler Belegfluss, Zugriffe, Freigaben und Terminplan werden festgelegt – schriftlich, damit alle wissen, wer was wann liefert.
Verbuchung, Abstimmungen, MWST und Lohn nach definiertem Rhythmus, inklusive Auswertungen.
Jahresabschluss, Steuererklärung und Besprechung der Ergebnisse mit konkreten Empfehlungen.
Transparenz
Der grösste Zeitfresser in der Buchhaltung ist nicht das Buchen, sondern das Suchen. Deshalb richten wir zuerst den Belegfluss ein: Eingangsrechnungen landen in einem definierten Kanal, werden erkannt, zugeordnet und zur Freigabe vorgelegt. Kreditkarten- und Spesenbelege kommen per App dazu. Am Ende steht zu jedem Buchungssatz ein Beleg – auffindbar in Sekunden, auch drei Jahre später bei einer MWST-Kontrolle.
MWST-Abrechnung, Lohnausweise, AHV-Jahresabrechnung, Quellensteuer, BVG-Meldungen, Steuererklärung: Ein KMU jongliert mit zwanzig und mehr Terminen pro Jahr. Wir führen diesen Kalender für Sie, melden uns rechtzeitig mit dem, was wir von Ihnen brauchen, und erledigen den Rest. Fristverlängerungen beantragen wir, bevor es knapp wird.
Ein Standardkontenplan bildet jede Firma gleich ab – und damit keine richtig. Wir erweitern ihn um die Dimensionen, die Sie wirklich steuern: Kostenstellen je Standort, Projekte, Produktgruppen oder Kanäle. Der Mehraufwand beim Aufsetzen ist gering, der Nutzen beginnt beim ersten Quartalsabschluss.
Jeder Abschluss wird von einer zweiten Person durchgesehen, bevor er zu Ihnen geht. Abstimmungen von Bank, Debitoren, Kreditoren, MWST und Lohn sind dokumentiert. Das ist der Unterschied zwischen einer Buchhaltung, die stimmt, und einer, von der man annimmt, dass sie stimmt.
FAQ
Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an unter 041 508 04 04 oder schreiben Sie uns.
Der Preis richtet sich nach Belegvolumen, Anzahl Lohnempfängern und gewünschtem Umfang. Wir bieten Abrechnung nach effektivem Aufwand oder ein fixes Monatspaket. Die Offerte erhalten Sie vor dem Start.
In der Regel nicht. Wir arbeiten softwareoffen und übernehmen gängige Schweizer Systeme. Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, sagen wir es – und begründen es.
Digital: per Upload in die Buchhaltungssoftware, über einen Scan-Ordner oder per E-Mail. Physische Belege sind möglich, digital ist schneller und günstiger.
Ja. Lohn ist einer der häufigsten Einstiegspunkte, weil Fristen und Sozialversicherungen viel Fachwissen erfordern.
So oft, wie es für Ihre Steuerung sinnvoll ist – üblich sind monatlich oder quartalsweise. Den Rhythmus legen wir gemeinsam fest.
In der Schweiz beginnt die Mehrwertsteuerpflicht grundsätzlich ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen. Es gibt Ausnahmen und Sonderfälle – wir prüfen Ihre Situation konkret.
Weiterführend
Der vollständige Überblick über unsere Treuhandleistungen.
Mehr erfahrenSteuererklärung, MWST und Steuerplanung.
Mehr erfahrenWenn es über Buchhaltung hinaus um Steuerung geht.
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